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Gerne stehen Ihnen die Ansprechpartner des Volkssängerzelts Schützenlisl® für Ihre Fragen zur Verfügung und geben Ihnen wertvolle Tipps für Ihren nächsten Besuch auf der „Wiesn“.

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Tel.: +49 89 3509666-16
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Oktoberfestzelt Volkssängerzelt Schützenlisl® auf der Oidn Wiesn: AGB
Oktoberfestzelt Volkssängerzelt Schützenlisl® auf der Oidn Wiesn: AGB

1. Begründung eines Rechtsverhältnisses und Geltungsbereich dieser AGB

1.1. Diese AGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb von Tischreservierungen und ggf. Verzehrgutscheinen, ggf. vorbestellten Menüs und Brotzeitbrettern, sowie Eintrittskarten und Eintrittsbändern zwischen der Stiftl GmbH und dem jeweiligen Kunden begründet wird. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Vertrags- oder Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Festzelt diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Wirksamkeit des in Satz 1 genannten Rechtsverhältnisses steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zulassung des „Festzelts“ zum Oktoberfest/Oide Wiesn (Erteilung einer Festzeltkonzession) durch die Landeshauptstadt München und der zuständigen Behörden.

1.2. Änderungsvorbehalt: Die Stiftl GmbH ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers in einer für diesen, zumutbaren Weise die geschuldete Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen.

1.3. Haftung

  1. Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt, beschränkt sich die Haftung der Stiftl GmbH bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Stiftl GmbH.
  2. Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, sind Schadenersatzansprüche unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet die Stiftl GmbH für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter, sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von der Stiftl GmbH garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Auftraggeber gegen solche Schäden abzusichern.
  3. Soweit die Haftung der Stiftl GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Stiftl GmbH.
  4. Die Haftungsbeschränkungen und -Ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der Stiftl GmbH entstanden sind, sowie bei einer Haftung für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

2. Leistungsgegenstand, Reservierungsanfragen, Vertragsschluss und Besuchsrecht

2.1. Leistungsgegenstand: Vertragsgegenstand ist die Reservierung von Tischen im Festzelt an einem konkreten Tag für einen konkreten Zeitraum anlässlich des Münchener Oktoberfestes/Oide Wiesn sowie ggf. der Kauf von Verzehrgutscheinen, ggf. Kauf von Menüs und Brotzeitbrettern, sowie Eintrittskarten und Eintrittsbändern (nachfolgend: „Reservierungen“). Reservierungen können nur tischweise für 8 Personen erfolgen. Für die Reservierung ist in Bezug auf jede Person ab dem vollendeten 12. Lebensjahr der Erwerb eines Eintrittsbandes für das Festgelände der Oidn Wiesn - auf welchem auch das Festzelt verortet ist - für den konkreten Tag erforderlich. Diese Eintrittsbänder verkauft das Festzelt im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt München. Eine Mindestabnahme an Verzehrgutscheinen pro Person ist erforderlich. Im Falle einer Reservierung werden dem Kunden die Sitzplätze für die in der Reservierung angegebene Personenzahl für die jeweils vereinbarte Reservierungszeit zur Verfügung gestellt. Erscheint der Auftraggeber nicht spätestens 15 Minuten nach Eintritt des in der Reservierung festgelegten Reservierungszeitpunktes, so kann die Stiftl GmbH die reservierten Plätze frei geben. Genaue Sitzplatzwünsche werden bestmöglich berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert werden. Während des Aufenthalts zur vereinbarten Reservierungszeit können im Festzelt etwaig erworbene Verzehrgutscheine eingelöst und vorbestellte Menüs und Brotzeitbretter konsumiert werden.

2.2. Reservierungsanfragen: Reservierungsanfragen können nur über unsere Webseite Festzelt zum Stiftl über das Online-Formular getätigt werden.

Online-Reservierungsanfrage: Im Falle einer Reservierungsanfrage über die Webseite kommt die Reservierung wie folgt zustande: Zur Vornahme der Reservierungsanfrage ist eine Anmeldung auf der Online-Präsenz des Festzeltes erforderlich. Die dortige Übersicht der Reservierungstermine stellt noch kein Vertragsangebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung des Festzeltes an den Kunden zur Abgabe einer Reservierungsanfrage. Der Kunde stellt über den dafür vorgesehenen Online-Befehl eine unverbindliche Reservierungsanfrage. Nach Absenden dieser erhält der Kunde automatisiert eine Eingangsbestätigung. Innerhalb von 3 – 5 Werktagen erhält der Kunde eine persönliche Antwort des Reservierungsteams, ob die Reservierung, wie angefragt grundsätzlich tatsächlich möglich sein dürfte. Nach offizieller Zulassung des Festzelts zum diesjährigen Oktoberfest durch die Landeshauptstadt München und der zuständigen Behörden erhält der Kunde bei vorangegangener positiver Rückmeldung ein personalisiertes Angebot, welches im vorgegebenen Zeitraum rückbestätigt werden muss. Durch entsprechende Annahme des Kunden unter Bestätigung der Kenntnisnahme und Akzeptanz der hiesigen AGB erhält der Kunde eine Proforma-Rechnung über den zu zahlenden Betrag. Mit Begleichung des vollständigen Betrags innerhalb von 14 Tagen, ab dem 15.08.2023 innerhalb von 2 Tagen, wird die Reservierung verbindlich und es kommt ein entsprechender Vertrag in Bezug auf die Reservierung zustande. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde eine Zahlungseingangsbestätigung über das Portal. Der Versand der Unterlagen (Eintrittsbänder, Eintrittskarten, ggf. Verzehrgutscheine etc.) erfolgt ausschließlich auf dem Postweg und ausschließlich innerhalb Deutschlands.

2.3. Besuchsrecht: Im Festzelt gibt es einen ausgewiesenen Bereich für nicht reservierte Plätze. Jeder Besucher hat freien Zugang zum Festzelt sofern die unreservierten Plätze verfügbar sind. Den Besuchern, welche die Reservierung direkt beim Festzelt oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 7.3 erworben haben, wird der Eintritt gewährt, die durch die auf die Eintrittskarten gedruckte Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck) identifizierbar sind oder die nach Ziffer 7.3 Reservierungen zulässig erworben haben. Zum Nachweis seiner Reservierung hat der jeweilige Besucher seine Reservierungsnummer, die auf Verlangen des Festzeltes und/ oder der von ihm beauftragten Personen (z.B. Sicherheitspersonal) vorzuzeigen sind. Reservierungsbestätigungen und/oder Eintrittskarten, die auf von dem Festzelt nicht autorisierten Verkaufs- oder Versteigerungsplattformen im Internet oder von sonstigen Dritten erworben werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer und können Rechtsfolgen nach Ziffer 7.4 auslösen. Das Festzelt erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden oder des jeweiligen Inhabers der Eintrittskarten, indem es zu Beginn der Reservierungszeit einmalig Zutritt zum Festzelt gewährt, die reservierten Plätze zur Verfügung stellt und die ggf. bereits erworbenen Verzehrgutscheine eingelöst und bestellte Menüs und Brotzeitbretter konsumiert werden können. Das Festzelt wird auch dann von seiner Leistungspflicht frei, wenn der Einlass der jeweiligen Personen in das Festzelt an der vorstehend geschilderten erforderlichen Individualisierung des/r Kunde/n scheitert. Auch hierdurch gegebenenfalls nicht einlösbare Verzehrgutscheine, Menüs und Brotzeitbretter verfallen vollständig. Die im Namen und auf Rechnung für die Landeshauptstadt München verkauften Eintrittsbänder vermitteln (in Verbindung mit der Reservierungsbestätigung und den Eintrittskarten für das Festzelt) dem jeweiligen Inhaber das Recht zum Eintritt auf das Festgelände der Oide Wiesn zum jeweiligen reservierten konkreten Zeitraum am jeweiligen Veranstaltungstag. Da das Festzelt auf diesem Festgelände der Oide Wiesn verortet ist, bedarf es zum Besuch des Festzeltes zusätzlich auch des Erwerbs entsprechender Einlassbänder.

3. Zahlungsmodalitäten

3.1. Preise: Der Mindestverzehr (Menü / Gutscheine / Vorbestellungen) ist bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen, ab dem 15.08.2023 innerhalb von 2 Tagen, ansonsten verfällt die Reservierung. Bei Vorauszahlungen für den Mindestverzehr per Auslandsüberweisung, gehen anfallende Bankgebühren zu Lasten des Kunden. Zahlungen vor Ort durch den Auftraggeber sind ohne jeden Abzug sofort vor dem Verlassen der Stiftl GmbH in bar oder Visa /Master/EC Karte zu leisten. Ein Zahlungsziel ist nur mit einer gesonderten Vereinbarung möglich die vorab schriftlich durch die Stiftl GmbH bestätigt sein muss. Wir bitten Sie, Rechnungen vor Ort zu prüfen, da spätere Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden können. Es werden 19,50 Euro Bearbeitungs- /Versandgebühr pro Sendung im Inland verrechnet. Es findet kein Versand ins Ausland statt. Die Gutscheine sind zur Abholung im Büro in der Sendlinger Straße 24, 80331 München hinterlegt. Darüber hinaus, müssen sämtliche Rechnungen im Festzelt direkt beglichen werden. Die Abrechnung mit Ihrem Kellner erfolgt in eigener Verantwortung. Eine spätere Reklamation über das Festbüro kann nicht gewährt werden. Der Preis pro Person für die Eintrittsbänder für das Festgelände der Oide Wiesn wird vom Festzelt nach Festlegung durch die Landeshauptstadt München spätestens im Rahmen der Übersendung der Proforma-Rechnung an den Kunden mitgeteilt. Etwaige Überweisungskosten sind vom Kunden zu tragen.

3.2. Stornierung: Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail an ktbrfststftld oder dem Reservierungsportal erfolgen. Der Rücktritt von der Reservierung berechtigt nicht zum Umtausch der erworbenen Gutscheine, außer wenn der Rücktritt der Stiftl GmbH zu vertreten ist.

3.3. Ausschlussfrist: Grundsätzlich muss eine Anzahlung von 100% geleistet werden. Nach Erhalt der Reservierung wird eine Vorausrechnung durch die Stiftl GmbH verschickt und der Auftraggeber muss diese Rechnung innerhalb von 14 Tagen, ab dem 15.08.2023 innerhalb von 2 Tagen, begleichen. Falls kein rechtzeitiger Zahlungseingang zu verzeichnen ist, wird die Reservierung automatisch storniert. Es gibt keine weitere Zahlungsaufforderung.

4. Festbetrieb, Einlass, Verzehrgutschein, Menüs/Brotzeitbretter

4.1. Einlass: Der Einlass in das Festzelt ist für den Kunden und seine Gäste nur mit Reservierungsbestätigung und Eintrittskarten zu dem bestätigten Reservierungstermin garantiert. Da das Festzelt auf dem Festgelände Oide Wiesn verortet ist, stellt der erfolgreiche Eintritt auf das Festgelände der Oide Wiesn und damit der Erwerb entsprechender Eintrittsbänder des Kunden und seiner Gäste, sowie die Reservierungsbestätigung, die ebenso unausweichliche Voraussetzung dar, um auch Einlass in das Festzelt erhalten zu können. Der Auftraggeber darf Speisen und Getränke zum Verzehr nicht mitbringen. Ferner ist er nicht berechtigt ohne Zustimmung der Stiftl GmbH dritte Dienstleister auf dem Gebiet Dekoration und Unterhaltung jeder Form in den Räumen der Stiftl GmbH zu beschäftigen.
Die Stiftl GmbH behält sich die Ausübung seines Hausrechtes ausdrücklich vor. Die reservierten Plätze sind pünktlich und vollständig einzunehmen. Das Festzelt ist nicht verpflichtet, die reservierten Plätze für den Kunden länger als 15 Minuten nach Beginn der bestätigten Reservierungszeit freizuhalten. Bei Nichtbeachtung von gesetzlichen Vorschriften (insbes. absolutes Rauchverbot im Festzelt, einschließlich E-Zigaretten) wird der Gast aus dem Festzelt verwiesen. Aus Sicherheitsgründen ist das Festzelt oder von ihm beauftragte Personen berechtigt, beim Einlass eine Taschenkontrolle durchzuführen. Aufgrund der Tatsache, dass das Festzelt der Pflege der Oktoberfesttradition verpflichtet ist (daher auch seine Positionierung auf dem Festgelände der Oide Wiesn, ist es dem Kunden und seinen Gästen untersagt, auf Sitzbänken und Tischen zu stehen und zu tanzen (es besteht jedoch die Möglichkeit auf dem „Tanzboden“ zu traditioneller Blasmusik zu tanzen). Aus demselben Grund der Verpflichtung des Festzeltes zur Pflege der Oktoberfesttradition ist das Festzelt bzw. von ihm beauftragte Personen berechtigt, dem Kunden und seinen Gästen bei in Bezug auf die Oktoberfesttradition offensichtlich unangemessener Bekleidung (z. B. offensichtliches Outfit für Junggesellenabschied oder Maskerade) den Einlass ersatzlos zu verweigern bzw. des Festzelts zu verweisen. In den vorgenannten Fällen steht dem Kunden und/oder seinen Gästen keinerlei Schadensersatzanspruch gegenüber dem Festzelt zu. Das Festzelt behält sich zudem vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Organisationen angehören oder der extremen rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zum Festzelt zu verweigern. Auch in solchen Fällen steht dem Kunden und/oder seinen Gästen keinerlei Schadensersatzanspruch gegenüber dem Festzelt zu.

4.2. Platz: Die Reservierung besteht nur für die in der Reservierungsbestätigung angegebene Tischreservierung und für die Dauer der vorgesehenen Reservierungszeit. Nicht besetzte Plätze einer Tischreservierung können durch das Festzelt anderen Kunden zugeteilt werden. Beim Verlassen des Festzeltes verfällt der Anspruch auf die reservierten Plätze. Die Weitergabe von Getränken und/ oder Speisen an im Gang stehende Personen ist untersagt. Nach Ablauf der Reservierungszeit sind die Plätze vollständig freizugeben. Ein Verweilen in den Gängen nach dieser Zeit ist aus sicherheitsrechtlichen Gründen genauso untersagt wie innerhalb der bestätigten Reservierungszeit.

4.3. Verzehrgutschein: Hendl- und Bier- und Wertgutscheine sind in den Münchner Restaurants „Altes Hackerhaus (Sendlinger Str. 14)“ und „Zum Stiftl“ bis zum 31.12. des selbigen Jahres, einlösbar. Eine Erstattung, Umtausch oder Auszahlung von nicht eingelösten Gutscheinen ist nicht möglich.

4.4. Menüs/Brotzeitbretter: Vorbestellte Menüs und/oder Brotzeitbretter werden für die konkrete Reservierungszeit vorbereitet und können in dieser Zeit konsumiert werden. Bei Nichterscheinen oder Nicht-Inanspruchnahme ohne vorherige Absage an das Festzelt (Absage muss über das Portal der getätigten Reservierung erfolgen unter der jeweiligen Reservierungsnummer/Vorgangsnummer), ist eine Erstattung oder spätere (Alternativ-) Einlösung in jeglicher Hinsicht ausgeschlossen und dem Kunden stehen auch keinerlei sonstige Ansprüche diesbezüglich gegen das Festzelt zu. Bei Stornierung der gesamten Reservierung im Vorfeld (spätestens 1 Tag vor Reservierungsbeginn/24 Stunden), kann das Menü/Brotzeitbretter entweder an einem anderen Tag eingelöst werden, oder der Wert der Vorbestellung wird in Wertgutscheine umgetauscht, und kann somit bis Ende des Jahres in den Innenstadtlokalen eingelöst werden. Es ist nur die gesamte Stornierung laut vorab geschlossener Rechnungsstellung möglich. Eine Teilstornierung bzw. Teilumwandlung in Wertgutscheine ist ausgeschlossen.

5. Versand

5.1. Der Versand findet ausschließlich innerhalb von Deutschland statt. Die Eintrittskarten, Eintrittsbänder und im Rahmen der Tischreservierung bestellte Verzehrgutscheine werden im Falle der Ziffer 2.2.1 und 2.2.2 an den Kunden versendet, wobei das Festzelt das Versandunternehmen auswählt. Der Versand erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang frühestens jedoch ab dem 20.07. des selbigen Jahres.

6. Rücknahme und Erstattung

6.1. Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn das Festzelt Reservierungen über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf einer Reservierung. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.

7. Nutzung und Weitergabe

7.1. Sinn und Zweck: Zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Allgemeinheit mit Reservierungen zu sozialverträglichen Preisen liegt es im Interesse des Festzeltes, seiner Kunden und der Besucher des Oktoberfestes, die nicht autorisierte Weitergabe von Reservierungen einzuschränken, um auf diese Weise Preisspekulationen zu unterbinden (z.B. den Kauf von Reservierungen mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung und/oder den Weiterverkauf von Reservierungen zu überhöhten Preisen).

7.2. Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Reservierungen erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen (also auf Gewinnerzielung ausgerichteten) Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Eintrittskarten und/ oder Eintrittsbänder) durch den Kunden ist untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, a) Reservierungen öffentlich, insbesondere bei Auktionen und/oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Festzelt autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, oktoberfest-tischreservierungen.de, tischreservierung-oktoberfest.de etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen b) Reservierungen gewerblichen und/oder kommerziellen Wiederverkäufern und/ oder Händlern (z.B. oktoberfesttischreservierungen.de oder tischreservierung-oktoberfest.de) anzubieten, diesen zu verkaufen oder weiterzugeben; c) Reservierungen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Festzeltes kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets; d) Reservierungen an Personen weiterzugeben, gegen die ein Hausverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.

7.3. Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe einer Reservierung (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Eintrittskarten und/oder Eintrittsbänder) aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 7.2 vorliegt. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem mit dem Festzelt geschlossenen Vertrag (und damit auch das Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Vertrag mit dem Festzelt unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Festzeltes voraus, die hiermit unter den im Folgenden genannten Bedingungen vorab erteilt wird, wenn: a) der Kunde den neuen Inhaber der Reservierung auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist, b) der neue Inhaber der Reservierung mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und des Festzeltes einverstanden ist und c) das Festzelt unter Nennung des neuen Inhabers der Reservierung rechtzeitig über die Weitergabe der Reservierung informiert wird oder das Festzelt die Weitergabe an den neuen Inhaber der Reservierung konkludent als zulässig erklärt hat. Die Übertragung einzelner Rechte aus dem mit dem Festzelt geschlossenen Vertrag, insbes. des Besuchsrechts, ist bei Fehlen einer der in a) bis c) beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen. Sofern ein Vertragspartner dem Festzelt in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines mit dem Festzelt geschlossenen Vertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Verträge zwischen dem Festzelt und den eintretenden Personen zustande. Der Kunde Festzelt Volkssängerzelt Schützenlisl - Stiftl GmbH wird seine Kunden bzw. Gäste über diese Verpflichtung informieren und sicherstellen, dass gehandelte Tischreservierungen über den Zweitmarkt von Oktoberfest-Booking.com ihre Gültigkeit behalten. Die Nutzung der Oktoberfest-Booking.com-Website für den Handel mit Tischreservierungen des eigenen Festzeltes erfolgt in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Stadtratsbeschlusses der Stadt München.

7.4. Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Falle eines Verstoßes oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 7.2 und/oder in den Fällen sonstiger unzulässiger Weiter-gabe von Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Eintrittskarten und/oder Eintrittsbänder) ist das Festzelt vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 8 berechtigt, a) Reservierungsbestätigungen und/oder Eintrittskarten und/oder Eintrittsbänder, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 7.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern; b) die betroffenen Reservierungen zu sperren und dem Inhaber der Reservierung und seinen Gästen entschädigungslos den Zutritt zum Festzelt zu verweigern bzw. ihn aus dem Festzelt zu verweisen, sowie ggf. sämtliche (noch) nicht eingelöste Verzehrgutscheine ersatzlos ungültig werden zu lassen. c) betroffene Kunden vom Kauf einer Reservierung für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse; d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser AGB zu verlangen; e) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Reservierung in Zukunft zu verhindern.

8. Vertragsstrafe

8.1. Das folgende Vertragsstrafversprechen dient in erster Linie dazu, den Kunden derart zur Einhaltung der von ihm versprochenen Unterlassungspflichten gem. Ziffer 7.2 dieser AGB zu bewegen, dass er aufgrund der versprochenen Strafe vor (weiteren) Verstößen zurückschreckt.

8.2. 8.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 7.2, ist das Festzelt ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 2.500,- gegen den Kunden zu verhängen.

8.3. 8.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl der Verstöße, etwaige durch die unzulässige Weitergabe erzielte Erlöse bzw. Gewinne, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Inhabers der Reservierung hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, notwendige Aufwendungen zur Verfolgung von Verstößen, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Reservierungen die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird vom Festzelt im Einzelfall nach billigem Stiftl GmbH Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche des Festzeltes wegen des Verstoßes anzurechnen.

9. Auszahlung von Mehrerlösen

9.1. Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 durch den Kunden ist das Festzelt zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 8 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden bzw. Inhaber der Reservierung dessen bei der unzulässigen Weitergabe einer Reservierung (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Eintrittskarten und/oder Eintrittsbänder) erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.

9.2. Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse aus-gezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 8.2 genannten Kriterien und die Höhe einer etwaig verhängten Vertragsstrafe.

10. Ergänzende Bestimmungen zur Durchführung von Veranstaltungen während der SARS-CoV-2-Pandemie

10.1. Für den Zugang sowie den Aufenthalt im Festzelt, welche gesonderten Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. von Behörden oder anderen staatlichen Institutionen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie unterliegen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

10.2. Der Kunde bzw. Inhaber der Reservierung erkennt an, dass das Oktoberfest insbesondere aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher sowie behördlicher Auflagen, Regulierungen und/ oder Maßgaben etc. gegebenenfalls nicht in der ursprünglich vorgesehenen Art und Weise stattfinden kann; insbesondere erkennt der Kunde an, dass die Durchführung und Teilnahme an einer Veranstaltung im Festzelt gegebenenfalls an die Einhaltung zusätzlicher Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen durch das Festzelt gebunden ist. Der Kunde akzeptiert, dass das Festzelt zum Schutz der Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter nach billigem Ermessen auch über die gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder behördlichen Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben hinausgehende angemessene Verhaltens- und Hygieneregeln festlegen kann, zu deren Einhaltung sie die Kunden und deren Gäste verpflichtet.

10.3. Das Festzelt ist berechtigt, Reservierungen einzelner Kunden zur Reduzierung der Besucheranzahl zu stornieren, wenn dies aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Anordnung oder vergleichbarer Maßnahmen erforderlich wird. Im Fall der endgültigen Absage der Veranstaltung oder der Stornierung der vom Kunden erworbenen Reservierung wird dem Kunden der entrichtete Verkaufspreis erstattet.

10.4. Das Festzelt kann dem Kunden aus wichtigem Grund, etwa zur Einhaltung von Abstandsflächen oder zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten, von seiner Reservierung abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuweisen; in diesen Fällen besteht kein Stiftl GmbH Anspruch des Kunden auf eine Erstattung des Verkaufspreises oder sonstige Entschädigung.

10.5. Das Festzelt ist berechtigt, den Zugang zu und/oder den Verbleib des Kunden oder seiner Gäste im Festzelt ohne Anspruch auf Erstattung der erworbenen Verzehrgutscheine, vorbestellter Menüs und/ oder Brotzeitbretter, der Eintrittsbänder oder sonstige Entschädigung zu verweigern und/oder den Kunden oder seine Gäste ebenso ohne Anspruch auf Erstattung noch nicht eingelöster Verzehrgutscheine, vorbestellter Menüs und/oder Brotzeitbretter, der Eintrittsbänder oder sonstige Entschädigung aus dem Festzelt zu verweisen, wenn der Kunde oder seine Gäste den jeweils geltenden gesetzlichen, verordnungsrechtlichen und/oder behördlichen Auflagen und Maßgaben nicht nachkommen und/oder erfüllen und/oder Bestimmungen des Hygiene- und Schutzkonzepts des Festzeltes nicht befolgen.

10.6. Ist aus wichtigem Grund, insbesondere auf Grundlage gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Auflagen oder dem Schutz- und Hygienekonzept des Festzeltes, die Vorlage von Nachweisen und/ oder Erklärungen des Kunden und seiner Gäste zum Zugang zum Festzelt vorgeschrieben, ist das Festzelt im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt, die Gewährung des Zugangs zum Festzelt von der Vorlage solcher Nachweise und/oder Erklärungen abhängig zu machen und die vorgelegten Nachweise und/oder Erklärungen zu überprüfen.

10.7. Das Festzelt weist darauf hin, dass sie zur Nachverfolgung von Infektionsketten gegebenenfalls verpflichtet ist, die Kontaktdaten des Kunden und seiner Gäste zu erfassen und an die zuständige Behörde weiterzugeben. Der Kunde wird daher die Kontaktdaten seiner Person sowie der ihn begleitenden Personen (Gäste) mit deren Zustimmung vollständig und ordnungsgemäß angeben. Das Festzelt verarbeitet die betreffenden Daten im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (etwa Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO i.V.m. den jeweils geltenden gesetzlichen Re-gelungen); dies umfasst auch die Weiterleitung an die zuständige Behörde.

10.8. Der Kunde und seine Gäste haben den Anordnungen und Auflagen des Festzeltes und des Personals Folge zu leisten. Der Kunde und seine Gäste erkennen an, dass auch bei umfassenden Schutz- und Hygienekonzepten die Gefahr einer Infektion mit SARS-CoV-2 im Rahmen des Besuches einer Veranstaltung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

11. Höhere Gewalt/ Rücktritt der Stiftl GmbH

11.1. In sonstigen Fällen höherer Gewalt o.ä. gilt vollumfänglich das in Ziffer 10 Ausgeführte sinngemäß.
Die Stiftl GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn

  • höhere Gewalt oder andere von der Stiftl GmbH nicht zu vertretende Leistungshindernisse, die durch zumutbare Aufwendungen der Stiftl GmbH nicht überwunden werden können und die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
  • trotz bestehender Vereinbarungen mit Lieferanten der Stiftl GmbH die Lieferung erforderlicher Materialien nicht möglich ist, ohne dass es die Stiftl GmbH zu vertreten hat.

Die Stiftl GmbH ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und wird dem Auftraggeber die Gegenleistung unverzüglich erstatten.

12. Streitbeilegung

12.1. Die EU bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

12.2. Das Festzelt nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

13. Datenschutz

13.1. Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/ oder des Inhabers der Reservierung einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Festzelt und dem Kunden/ Inhaber der Reservierung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung zur Wahrung berechtigter Interessen des Festzeltes. Die berechtigten Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 7.1.

14. Vertragstext

14.1. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über die Webseite können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.

15. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

15.1. Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.1.1. Rechtswahl bei Verbrauchern: Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die Rechtswahl nach Ziffer 15.1 nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

15.1.2. CISG: Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

15.2. Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Festzeltes. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis des Festzeltes, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile München.

16. Schlussklausel

16.1. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben vorrangig Geltung vor allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Stiftl GmbH.

Stiftl GmbH
Firmensitz: Augustin-Rösch-Str. 23, 80935 München
Geschäftsführer: Lorenz Stiftl

Stand 10/2023

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